Brauche ich ein bestehendes Testament?
Nein. Sie können das Erbversprechen an ERBPROZENT KULTUR auch dann leisten, wenn Sie kein Testament erstellt haben. Vorkehrungen wie das Erbversprechen von ERBPROZENT KULTUR können als einfache Ergänzung zum bestehenden oder allenfalls erst später entstehenden Testament formuliert werden. Kreuzen Sie einfach das dafür vorgesehene Feld an. Die Formulierung im Erbversprechen ist so gewählt, dass sie ohne Widerspruch auch bei späteren Testamentsanpassungen gültig bleibt.
Kann ich das Erbversprechen widerrufen?
Selbstverständlich ja – wie alle testamentarischen Vorkehrungen. Sie können das Erbversprechen jederzeit aufheben. Bitte informieren Sie die Stiftung schriftlich über Ihren Widerruf.
Wie bewahre ich das Erbversprechen auf?
Die Aufbewahrung ist Sache jeder/jedes Einzelnen. Sie können das Erbversprechen zuhause aufbewahren, bei der Gemeinde hinterlegen oder einem Notar anvertrauen. Der letzte Wille eines Angehörigen wird erfahrungsgemäss respektiert, zumal dieses Legat einen guten Zweck verfolgt. Eine bewusste Zurückhaltung von Testamenten zieht überdies strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Wer kann sein Erbversprechen abgeben?
Jede und Jeder kann sich beteiligen. Unabhängig von Alter und Vermögenssituation. Im Sinne der Partizipation ist es ein Ziel der Stiftung, dass Erbversprechen aus einer generationenübergreifenden Breite stammen.
Auf welchen Teil meines Vermögens bezieht sich das Erbprozent?
Auf ein Prozent* des zukünfitigen, persönlichen Nachlasses. In der Regel klärt das Nachlassinventar nach dem Todesfall die Nachlasshöhe. Durch die tiefe Quote von 1 % werden Pflichtteile nicht gefährdet.
*Selbstverständlich ist es auch möglich, mehr als 1 % als Erbversprechen festzulegen. Die Stiftung kann auch durch Vorlässe zu Lebzeiten oder Spenden unterstützt werden.
Können auch Schulden vererbt werden?
Beim Erbprozent handelt sich juristisch gesehen um ein Legat, welches nur positive Werte umfasst.
Gibt es auch die Möglichkeit eines Vorlasses?
Ja, das ist möglich. Anstelle eines Erbversprechens wird dabei die Stiftung zu Lebzeiten begünstigt. Ansonsten besteht kein Unterschied in der Handhabung. Bitte nehmen Sie mit der Stiftung Kontakt auf.
Ich habe kein grosses Vermögen, kann ich trotzdem mitmachen?
Ein Pfeiler der Idee von ERBPROZENT KULTUR ist, dass Jede und Jeder mitmachen kann. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Vermögen, sozialem Status. 1 % ist für alle gleich viel – es bleibt immer ein kleiner Anteil am Nachlass.
Ich will mich zurzeit nicht um die gesamtheitlichen Erbschafts-Belange kümmern.
Deshalb kann ich auch kein Erbversprechen zu Handen ERBPROZENT KULTUR festhalten?
Sie können Ihr Erbversprechen trotzdem abgeben. Das Erbversprechen ergänzt allenfalls später entstehende testamentarische Verfügungen.