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Ihr Beitrag für die Zukunft der Kultur

Themengebiete zu den häufigsten Fragen

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen in Themengebiete aufgeteilt.

Finden Sie keine Antwort auf Ihre spezifische Frage? Dann wenden Sie sich einfach an die Geschäftsstelle. Wir beantworten jede Frage gerne.

Erbversprechen und Testament

Brauche ich ein bestehendes Testament?

Nein. Sie können das Erbversprechen an ERBPROZENT KULTUR auch dann leisten, wenn Sie kein Testament erstellt haben. Vorkehrungen wie das Erbversprechen von ERBPROZENT KULTUR können als einfache Ergänzung zum bestehenden oder allenfalls erst später entstehenden Testament formuliert werden. Kreuzen Sie einfach das dafür vorgesehene Feld an. Die Formulierung im Erbversprechen ist so gewählt, dass sie ohne Widerspruch auch bei späteren Testamentsanpassungen gültig bleibt.

Kann ich das Erbversprechen widerrufen?

Selbstverständlich ja – wie alle testamentarischen Vorkehrungen. Sie können das Erbversprechen jederzeit aufheben. Bitte informieren Sie die Stiftung schriftlich über Ihren Widerruf.

Wie bewahre ich das Erbversprechen auf?

Die Aufbewahrung ist Sache jeder/jedes Einzelnen. Sie können das Erbversprechen zuhause aufbewahren, bei der Gemeinde hinterlegen oder einem Notar anvertrauen. Der letzte Wille eines Angehörigen wird erfahrungsgemäss respektiert, zumal dieses Legat einen guten Zweck verfolgt. Eine bewusste Zurückhaltung von Testamenten zieht überdies strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Wer kann sein Erbversprechen abgeben?

Jede und Jeder kann sich beteiligen. Unabhängig von Alter und Vermögenssituation. Im Sinne der Partizipation ist es ein Ziel der Stiftung, dass Erbversprechen aus einer generationenübergreifenden Breite stammen.

Auf welchen Teil meines Vermögens bezieht sich das Erbprozent?

Auf ein Prozent* des zukünfitigen, persönlichen Nachlasses. In der Regel klärt das Nachlassinventar nach dem Todesfall die Nachlasshöhe. Durch die tiefe Quote von 1 % werden Pflichtteile nicht gefährdet.

*Selbstverständlich ist es auch möglich, mehr als 1 % als Erbversprechen festzulegen. Die Stiftung kann auch durch Vorlässe zu Lebzeiten oder Spenden unterstützt werden.

Können auch Schulden vererbt werden?

Beim Erbprozent handelt sich juristisch gesehen um ein Legat, welches nur positive Werte umfasst.

Gibt es auch die Möglichkeit eines Vorlasses?

Ja, das ist möglich. Anstelle eines Erbversprechens wird dabei die Stiftung zu Lebzeiten begünstigt. Ansonsten besteht kein Unterschied in der Handhabung. Bitte nehmen Sie mit der Stiftung Kontakt auf.

Ich habe kein grosses Vermögen, kann ich trotzdem mitmachen?

Ein Pfeiler der Idee von ERBPROZENT KULTUR ist, dass Jede und Jeder mitmachen kann. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Vermögen, sozialem Status. 1 % ist für alle gleich viel – es bleibt immer ein kleiner Anteil am Nachlass.

 

Ich will mich zurzeit nicht um die gesamtheitlichen Erbschafts-Belange kümmern.
Deshalb kann ich auch kein Erbversprechen zu Handen ERBPROZENT KULTUR festhalten?

Sie können Ihr Erbversprechen trotzdem abgeben. Das Erbversprechen ergänzt allenfalls später entstehende testamentarische Verfügungen.

Einbezug Erbversprechende

Wie werden die Erbversprechenden informiert und einbezogen?

Die Stiftung baut eine funktionierende, aktive Gemeinschaft der Erbversprechenden auf. So wird die Kulturförderung zur Sache aller. Rhythmen und Formen der Beteiligung korrespondieren mit den konkreten Erfordernissen und werden in der Aufbauphase bestimmt. Grundsätzlich wird elektronisch kommuniziert.

Finanzierung

Wie wird der Aufbau der Stiftung und die Verwaltung finanziert?

Viele Kantone unterstützen den Aufbau der Stiftung durch einmalige Förderbeiträge. Diese Mittel sind ausschliesslich für den Aufbau bestimmt.

Der Betrieb der Stiftung ist sehr schlank und effizient organisiert, um ein Maximum der verfügbaren Mittel dem Förderzweck zukommen zu lassen.

Was passiert, wenn das Projekt zu wenig Unterstützung bekommt?

Sollte die Beteiligung in den kommenden Jahren unter den notwendigen Erwartungen bleiben, würden alle Erbversprechenden schriftlich informiert und alle Erbversprechen hinfällig.

Stiftung

Ist die Stiftung steuerpflichtig?

Die Stiftung ist steuerbefreit.

Nimmt die Stiftung auch Spenden entgegen?

Die Stiftung ist offen für Spenden von juristischen und privaten Personen. Spenden sind für die Finanzierung des Betriebs vorgesehen.

Vergabe

Wie wird das Geld verteilt?

Die Stiftung bereichert die bestehende Förderlandschaft durch einzigartige, innovative Vergabeverfahren. Diese beruhen auf dem Gedanken der Partizipation: Jede/r kann sich einbringen, jede/r ist Teil der Gemeinschaft, jede/r bestimmt mit. In der Aufbauphase konzipiert und diskutiert die Stiftung ihre zukünftigen Gremien und Werkzeuge in offenen Foren. Angedacht sind eine Generationenjury, ein Laienrat, eine Publikums- statt einer Institutionenförderung, Scouting statt Gesuchssammelstelle (aktiv statt reaktiv), Vernetzung statt Vereinzelung der Gesuche.

Ab wann werden Förderbeiträge vergeben?

Seit Mai 2017 konnten sechs Kulturschaffende, zwei Gruppen und zwei Institutionen mit insgesamt 150’000 Franken gefördert werden.

Übersicht Geförderte

Statement

«Das ERBPROZENT KULTUR ist eine geniale Idee: jeder kann sich gegen Lebens­ende für die ­Kultur bedanken, die er Zeit seines Lebens genossen hat.»

Gardi Hutter, Clownerin, Autorin, Schauspielerin

Statement

«Mit dem ERBPROZENT KULTUR wenigstens ein Prozent Unvergänglichkeit bewahren. Ein gutes Gefühl.»

Matthias Aebischer,

SP-Nationalrat Kanton Bern