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Ihr Beitrag für die Zukunft der Kultur

Am 1. Oktober, dem europäischen Tag der Stiftungen, sammelte ERBPROZENT KULTUR Fragen zum Thema Erben und Vererben. Die wichtigsten Fragen sind hier nochmals aufgeführt und beantwortet.

Ich hoffe, dass ich noch lange lebe. Warum ist es wichtig über den Nachlass nachzudenken oder warum soll ich den Nachlass jetzt schon regeln?

Damit Sie Ihren Willen, Ihre Wertvorstellungen und Wünsche zum Ausdruck bringen können. Und – nicht zuletzt – Sie der nachfolgenden Generation und Ihren Liebsten durch’s Vererben Freude bereiten. Besonders schön ist es auch zu überlegen, wer an kleinen Dingen oder Beträgen Freude haben könnte. Ein Testament schreiben ist auch eine Bestandesaufnahme, um sich Gedanken über eigene Wünsche und Werte zu machen. Ein Testament kann auch jederzeit abgeändert werden, d.h. es kann sich mit der Zeit und mit Ihnen „weiterentwickeln“. Ganz im Sinne der generationenübergreifenden Kulturförderung sind Erbversprechen von jungen Menschen zudem hochwillkommen. Sie ebnen die Bühne, dass die Interessen einer jüngeren Generation in die Entwicklung des Profils der Stiftung einfliessen.

Ich habe kein Testament und möchte mich in der nächsten Zeit nicht darum kümmern. Kann ich trotzdem ein Erbversprechen unterschreiben?

Ja. Erbversprechen kann man immer unterschreiben, auch ohne zuvor ein Testament erstellt zu haben. Das Erbversprechen kann auch ein erster Baustein eines zukünftigen Testaments sein. Für weitere Informationen folgen Sie diesem Link

Muss ich mit meinen Erben sprechen, wenn ich ein Erbversprechen mache?

Rechtlich besteht keine Verpflichtung. Wenn man mit ihnen spricht, zeigt die Erfahrung, dass sie die Idee begrüssen und ein Prozent tut niemandem weh.

Kann ich die Stiftung ERBPROZENT KULTUR auch als Organisation angeben, die im Falle meines Todes mit Spenden bedacht werden soll (z.Bsp. in der Todesanzeige) ?

Selbstverständlich. Das sind sehr willkommene und wichtige Beiträge.

Wie viel ERBPROZENT werden für betriebskosten verwendet?

In der Aufbauphase werden die Beiträge aus Erbversprechen vollumfänglich für die Kultur eingesetzt. Der Betrieb ist bis 2020 durch öffentliche und private Institutionen finanziert.

Sind Stiftungen nicht per se Machtinstrumente von vermögenden Einzelpersonen? wie unterscheidet sich Erbprozent Kultur von anderen Stiftungen?

ERBPROZENT KULTUR versteht sich als eine lernende Organisation. Jede und jeder Erbversprechende – unabhängig von der Höhe des Vermögens – ist eingeladen, nicht nur über Kulturförderung nachzudenken, sondern das Format der Stiftung mitzugestalten. In den zweimal jährlich stattfindenden Foren werden solche Fragen zum Thema. Und ausserdem: Ob mehr oder weniger vermögend, 1 % ist für jede und jeden gleich viel.

Statement

«Unsere Kultur ist die Basis und der Kitt unseres Zusammenlebens über alle Generationen hinweg. 1 % an die Kultur vererben – bald einmal selbstverständlich?»

Eveline Widmer-Schlumpf, Alt Bundesrätin

 

Statement

«Eine vielfältige Kultur trägt wesentlich zur Lebensqualität und Attraktivität unserer Schweiz bei. Mit dem ERBPROZENT helfen Sie nachfolgenden Generationen von Kulturschaffenden und Kulturgeniesser/innen. Sie sind auf unsere Unterstützung angewiesen.»

GUY MORIN, Alt Regierungspräsident

Kanton Basel-Stadt