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Ihr Beitrag für die Zukunft der Kultur

Die Stiftung

Kultur lässt tanzen und denken, staunen und singen. Sie begeistert. Von der Gutenachtgeschichte über die Fotoausstellung bis zum Kinobesuch. Von der Museumsführung bis zum Volksfest. Sie gibt Impulse und regt an. Sie schafft Verständigung und verbindet. Und das soll auch für die nächste Generation so sein. ERBPROZENT KULTUR ermöglicht allen, das kulturelle Schaffen zu beleben. Alle bezahlen gleich viel: Nämlich ein Prozent ihres Nachlasses.

ERBPROZENT KULTUR ist die Kulturstiftung der Zivilgesellschaft, bei der alle Menschen mitmachen können. Jede und jeder verspricht 1 % des Nachlasses für die Förderung der Kultur der nächsten Generation und kann damit die Kulturförderung der Gegenwart aktiv mitgestalten.

Die Idee

ERBPROZENT KULTUR baut auf die Zivilgesellschaft und setzt sich dafür ein, dass die breite Bevölkerung der Schweiz über mehrere Generationen hinweg am Kulturgeschehen teilhaben kann. Jede Person kann 1 % ihres persönlichen, zukünftigen Nachlasses in Form eines Erbversprechens für die Kultur stiften. Nach dem Tod wird dieses Erbprozent in Form von Kulturunterstützung der nachkommenden Generation überlassen. Wer sein Versprechen schon zu Lebzeiten einlösen will, kann das in Form eines Vorlasses, im juristischen Sinn einer Schenkung tun.
Das Erbversprechen ergänzt ein bestehendes Testament – ein solches ist aber keine Voraussetzung. Wie jede testamentarische Verfügung lässt sich das Erbversprechen widerrufen.
Die Stiftung ERBPROZENT KULTUR ist gesamtschweizerisch tätig, hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen finanziellen Erwerbszweck.

Bekennen Sie sich jetzt zu diesem Generationenprojekt!
So einfach werden Sie zur Kulturstifterin oder zum Kulturstifter: Ein handschriftliches Erbversprechen reicht bereits aus.

Vision und Ziel

Die Stiftung ERBPROZENT KULTUR wird nach 2021 zu einer bedeutenden Förderinstanz, die vollumfänglich von der Zivilbevölkerung getragen sein wird. Teilhaben – und damit Teilgeben – können alle, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Status oder Höhe des Vermögens.

Ziel ist, den Aufbau der Stiftung mit Fördergeldern und Sponsormitteln zu finanzieren. Für die Glaubwürdigkeit der Stiftung ist es unabdingbar, dass keine Mittel aus Erbversprechen für den Aufbau verwendet werden.

Die Verwaltung der Stiftung wird so schlank wie möglich organisiert. Die Kosten für den Betrieb werden auf ein Minimum beschränkt und transparent ausgewiesen.

Die Stiftung als sich kontinuierlich entwickelnde Organisation
Die Stiftung fördert Kultur in und aus der Schweiz. Sie verwaltet und verteilt die Mittel aber nicht nur. Sie versteht sich als lernende Organisation, die kulturelle Entwicklungen reflektiert, anregt und formt. Sie klärt in offenen Foren grundlegende Fragen zum Profil und ihren Tätigkeiten.

Geschichte

Die Stiftung ERBPROZENT KULTUR wurde anlässlich der Kulturlandsgemeinde vom 2. und 3. Mai 2015 lanciert. Die Kulturlandsgemeinde, das jährliche Festival in Appenzell Ausserrhoden, hat sich in Heiden unter dem Titel «Wir erben – wir Erben» den verschiedenen Dimensionen und Wegen, Segnungen und Hürden des Erbens und Vererbens gewidmet. Im Zuge der Vorbereitungen der Kulturlandsgemeinde 2015 ist die Idee zur Stiftung ERBPROZENT KULTUR geboren.

Nach dem Start Anfang Mai 2015 sind die Fundamente gelegt. In offenen Foren wurden grundlegende Fragen im Zusammenhang mit den Stiftungstätigkeiten (z.B. Vergabeprozess, Umgang mit der Gemeinschaft) verhandelt. 2017 konnte die Stiftung bereits ihrem eigentlichen Zweck nachgehen und erstmals Fördermittel vergeben.

Finanzen und Anlagepolitik

Finanzierung Kulturförderung
Die Kulturförderung wird durch die Einnahmen aus Erbversprechen finanziert. Es können Beiträge für Folgejahre zurückgestellt werden. Das Kapital ist risikofrei angelegt. Die Stiftung wird in allen Fragen betreffend Anlagepolitik von Finanzfachleuten beraten.

Im Frühling 2019 sind rund 550’000 Franken für die Kulturförderung bestätigt. Das Geld stammt aus Vorlässen, also Schenkungen von Kulturstifterinnen und –stiftern, die ihren Beitrag zu Lebzeiten leisteten. Bis heute sind Kulturinstitutionen und Kulturschaffende mit insgesamt 340’000 Franken gefördert worden.

Finanzierung operativer Betrieb Stiftung
19 Kantone und Private finanzierten den Aufbau (2015–2018) mit einmaligen Beiträgen von insgesamt 700’000 Franken.
Für die Finanzierung der Etablierungs- und Stabilisierungsphase (2019–2021) werden strategische Partnerschaften mit Unternehmen angestrebt, die sich der Nachhaltigkeit verpflichten und für die eine fortwährende gesellschaftliche Entwicklung zum Selbstverständnis gehört.

ERBPROZENT KULTUR steht unter Aufsicht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht.

Statement

«Die Zivilgesellschaft engagiert sich für ­Kultur. Das ERBPROZENT KULTUR ermöglicht eine nachhaltig, breit abgestützte Kultur­förderung. Ich begrüsse es sehr, dass Kultur in Zukunft noch einen grösseren Stellenwert in der Gesellschaft haben wird.»

Hedy Graber, Leiterin
Direktion Kultur und Soziales,
Migros-Genossenschafts-Bund

Statement

«Eine vielfältige Kultur trägt wesentlich zur Lebensqualität und Attraktivität unserer Schweiz bei. Mit dem ERBPROZENT helfen Sie nachfolgenden Generationen von Kulturschaffenden und Kulturgeniesser/innen. Sie sind auf unsere Unterstützung angewiesen.»

GUY MORIN, Alt Regierungspräsident

Kanton Basel-Stadt